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Zahnarzt Münster, Dr. Wietzorke & Kollegen, Zahnärztezentrum Münster

Auch gegen die große Angst vorm Zahnarzt lässt sich etwas tun

Auch gegen die große Angst vorm Zahnarzt lässt sich etwas tun

Phobie gilt als anerkannte Krankheit – das sehen auch Krankenkassen so

Interview mit Dr. med. dent. Thomas Wietzorke, Zahnarzt in Münster, spezialisiert auf Angstpatienten mit Phobien, und mit Susanne Besold, Expertin für Zusatzversicherungen bei den KarstadtQuelle Versicherungen, Nürnberg. Die Themen: Zahnbehandlungs-Phobien und moderne Methoden beim Zahnarzt.

Wo ist die Abgrenzung zwischen normaler Furcht vor dem Zahnarzt und krankhafter Angst?

Dr. Wietzorke: Der krankhaft ängstliche Patient geht nicht regelmäßig zum Zahnarzt, sondern nur dann, wenn er heftige Schmerzen verspürt – er vermeidet also den Besuch, solange es geht.

Was kann passieren, falls starke Zahnprobleme jahrelang unbehandelt bleiben?

Dr. Wietzorke: Die Folgen können Mundgeruch, Schmerzen, Abszesse, chronische Entzündungen und schlimmstenfalls Herzprobleme sein.

Wie muss man sich eine Verhaltenstherapie zur Behandlung der Zahnbehandlungsphobie vorstellen?

Dr. Wietzorke: Die Therapie besteht vor allem aus Informationen über Angst und die physiologischen Hintergründe sowie dem Erlernen von Entspannungstechniken.

Wie erfolgreich sind solche Therapien?

Dr. Wietzorke: Über 75 Prozent der Phobiker können wir auf diese Weise helfen.

Wird eine Zahnbehandlungsphobie von den Kassen als „Krankheit“ anerkannt?

Susanne Besold: Die gesetzliche Krankenversicherung erkennt dies als Krankheitsbild an. Eine entsprechende Standardtherapie ist deshalb Bestandteil des Leistungskatalogs der Kassen.

Werden auch alternative Behandlungsmethoden wie etwa eine Hypnose von der Kasse bezahlt?

Susanne Besold: Die Kasse übernimmt die Kosten für eine Hypnose de facto nicht, die Kosten muss der Patient alleine tragen. Im Rahmen einer privaten Zahnvorsorge sind die Kosten im Zusammenhang mit einer versicherten zahnärztlichen Leistung und entsprechender Indikation abgedeckt.

Kann man sich generell gegen die Kosten von Zahnbehandlungen mit einer Art „Vollkaskoschutz“ wappnen?

Susanne Besold: Ja, mit einer Art Baukastensystem kann man sich einen Rundumschutz und den Komfort eines Privatpatienten sichern. -djd

Hier gibt es diesen Beitrag als PDF-Format.

28. Februar 2010
www.dr-wietzorke.de
Quelle: Osnabrücker Nachrichten